Einheitsklassenregeln des OeSV
Sollten diese Regeln im Widerspruch zur Ausschreibung oder zu den Segelanweisungen (die für alle Klassen gelten) stehen, so gelten diese Bestimmungen, wenn sie nicht explizit in den Segelanweisungen geändert werden.
1. Ausrüstung. Muss grundsätzlich an Bord und an dem dafür vorgesehenen Platz bleiben. Als Ausrüstung gilt alles, was beim Check-in übergeben wurde, also auch Geschirr oder Werkzeug (gilt auch, wenn man eigenes Werkzeug mit hat). Eine Ausnahme bilden bei den Spinnakerklassen die Matratzen in der Bugkabine, die wegen des Spibergens an anderer Stelle im Boot gestaut werden dürfen.
Die Rettungsinsel muss in der Backskiste verbleiben, so dies ihr vorgesehener Platz ist.
Lazyjacks sowie Lazybags müssen am Mast bzw. Baum befestigt bleiben, dürfen aber soweit wie möglich zusammengerollt werden.
Nicht zur Ausrüstung nach obiger Definition gehören folgende Gegenstände: Holzpassarella (bzw. Gangway), Bettzeug, Pölster, Decken und Leintücher.
2. Rettungswesten. Eigene Rettungswesten sind zulässig, die Originalwesten müssen an Bord bleiben.
3. Anker und Ankerkette. Müssen aus Sicherheitsgründen im Ankerkasten bleiben und dürfen nicht verlagert werden. Wenn kein Ankerkasten vorhanden ist oder der Anker dort nicht Platz hat, muss der Anker abmontiert und in der Backskiste verstaut werden; die Kette bleibt in solchen Fällen im Bug.
Der Zweitanker (Heckanker) muss in der Backskiste verbleiben (falls dies sein vorgesehener Platz ist).
4. Sprayhood, Bimini. Müssen, sofern in der Klasse vorhanden, montiert bleiben, dürfen jedoch weg- bzw. zusammengeklappt werden.
5. Badeplattform. Muss, sofern die Klasse eine hat, montiert bleiben.
6. Riggtrimm. Das Feineinstellen (Verstellen) von Wanten ist nur mit einer Meldung und schriftlichen Haftungsübernahme des Kunden beim Vercharterer erlaubt.
7. Leinen, Fallen. Die Verwendung von eigenen Genuaschoten, Spinnakerschoten, Blöcken und Barberhaulern ist erlaubt. Dabei ist sowohl der Austausch als auch zusätzliches Material erlaubt. Wichtig: Originalmaterial muss (zusätzlich) an Bord bleiben.
Die Verwendung eigener Fallen ist nicht gestattet.
8. Großschot. Die Wahl der Großschotführung ist ebenso wie die Verwendung eigener Schoten und Blöcke erlaubt. Originalmaterial muss (zusätzlich) an Bord bleiben.
9. Rollgenua. Bei der Befestigung der Rollgenua sind keine Änderungen erlaubt; es wird festgehalten, dass der Hals an der Rollrefftrommel angeschlagen sein muss.
10. Spibaum. Modifikationen am Spibaum wie Anbringen von zusätzlichen Leinen sind erlaubt; ein Austausch des Spibaums ist verboten.
11. Relingsdurchzug. Alle Relingsdurchzüge müssen „steif“ durchgesetzt sein. „Steif“ ist so definiert, dass ein Durchzug, wenn er in der Mitte zwischen zwei Relingsstützen mit 5 kg belastet wird, nicht mehr als 5 cm durchhängt. Schläuche über die Relingsdurchzüge zu stülpen ist erlaubt.
12. Diesel. Am Tag der Übernahme (in der Regel Samstag vor der Veranstaltung) müssen die Treibstofftanks voll sein. Über normalen Verbrauch hinausgehender Verbrauch muss vor Rennbeginn nachgefüllt werden. Treibstoff muss in den vorgesehenen Tanks verbleiben und darf nicht in Kanister umgefüllt werden.
13. Wassertank. Darf entleert werden.
14. Unterwasser. Für die Reinheit des Unterwassers ist jedes Team selbst verantwortlich.
15. Anzahl der Mannschaftsmitglieder. Die Anzahl der Mannschaftsmitglieder ist durch das Gesetz und die Zulassung des jeweiligen Bootes beschränkt. Unabhängig davon gelten folgende maximale Mannschaftszahlen (incl. Skipper):
Bavaria Cruiser 40S, Bavaria 42match und Elan 350: 8 Personen
Bavaria 45 Cruiser und Bavaria 46: 9 Personen
Bavaria 47 Cruiser: 10 Personen










